Auf den U-Wert kommt es an!
Bei dem Abruf von staatlichen Fördermitteln für die energetische Sanierung werden an die Dämmleistung der Bauteile technische Mindestanforderungen gestellt.
Diese werden durch den sogenannten U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) definiert, mit dem man die Wärmedämmeigenschaften der gesamten Baukonstruktion beschreibt.
Entscheidend sind hierbei die Wärmeleitfähigkeit und die Dämmstoffdicke.
Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmleistung.