Gute Nachrichten für Hauseigentümer: seit dem 1. Januar 2020 lassen sich Kosten für die energetische Sanierung in der Steuererklärung geltend machen. Und das völlig unbürokratisch: ohne vorherige Beantragung oder Anmeldung.
Die Förderung ist auf 10 Jahre befristet. Sie gilt also für Baumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind.
Geregelt ist die steuerliche Förderung (z. B. Dämmung) im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter §35c EStG.
Welche Dämmmaßnahmen lassen sich steuerlich absetzen?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Hauses verbessern:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken (z. B. Dachboden, Kellerdecke)
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Förderfähig sind dabei Kosten für
- direkt mit der Maßnahme verbundenes Material
- den fachgerechten Einbau
- die notwendigen Umfeldmaßnahmen
Was bekomme ich von der Steuer zurück?
Über drei Jahre verteilt werden 20 %, max. jedoch 40.000 Euro der Sanierungskosten von der Steuer zurückerstattet. werden. Die Förderung verteilt sich auf 3 Jahre. In dem Jahr, in dem die Dämmung fertiggestellt wird, können 7 % der Investitionssumme (max. 14.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Im Folgejahr ebenfalls 7% und im dritten Jahr sind es dann 6 % der Kosten (max. 12.000 Euro), die Sie sich vom Finanzamt zurückholen können.
Beispielrechnung Steuererstattung Wärmedämmung (Kosten: 30.000 Euro)
Steuerabzug in % | Steuerersparnis in Euro | |
Jahr des Abschlusses der Sanierung: 2020 | 7 % von 30.000 Euro | 2.100 Euro |
2021 | 7 % von 30.000 Euro | 2.100 Euro |
2022 | 6 % von 30.000 Euro | 1.800 Euro |
Gesamtersparnis* | 6.000 Euro |
*Zudem sind auch die Kosten für fachlich qualifizierte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude zugelassen sind, zu 50 % steuerlich anrechenbar.
Berechnen Sie Ihre persönliche Steuererstattung mit dem Steuerersparnis-Rechner!
Insgesamt können Investitionen bis 200.000 Euro (20 % pro Einzelmaßnahme, 40.000 Euro für das Gesamtobjekt) steuerlich geltend gemacht werden. Dabei kann die Förderung auch für mehrere Einzelmaßnahmen an einem Objekt in Anspruch genommen werden und zeitlich nacheinander erfolgen.
Förderprogramme auf einen Blick
Mit wenigen Klicks einen Überblick über Ihre Fördermöglichkeiten erhalten.