Brandschutz ist ein Muss
Nicht jeder hält den Brandschutz als Kernwert und Thema der täglichen Arbeit so hoch wie ROCKWOOL. Im Vorfeld steht daher eine klassische Anekdote, die Brandschutzprofis kennen: Warum in Brandschutz investieren, wenn es bei mir doch noch nie gebrannt hat? Ein Unternehmer hatte sich geweigert, Geld für weitere Schutzvorkehrungen in seiner Firma auszugeben. Der Richter vom Oberverwaltungsgericht in Münster verwies den Geschäftsmann erst einmal auf die gesetzlichen Grundlagen. Demnach sind die Unternehmer zum Brandschutz verpflichtet. Arbeitgeber dürfen in Deutschland die Maßnahmen der Brandprävention und der Brandbekämpfung nicht vernachlässigen. Ihnen obliegt gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Folgendes Urteil sprach der Richter aus: Der Unternehmer müsse sehr wohl in Brandschutz investieren. Die Begründung, dass es beim Kläger im Betrieb noch keinen Brand gab, sei kein Indiz dafür, dass es nie brennen könne. Es sei eher ein glücklicher Zustand, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden müsse.