Die Dämmung der Kellerdecke ist ein wichtiger Bestandteil der Kellersanierung. Sie verhindert die Wärmeübertragung zwischen den beheizten Räumen im Erdgeschoss und den darunter liegenden kalten Kellerräumen. Diese Sanierungsmaßnahme im Keller führt zu konstanteren Innentemperaturen und ein angenehmeres Raumklima in den darüberliegenden Räumen. Sie kann sich außerdem positiv auf den Energieverbrauch und die Heizkosten auswirken.
Sanierungsmaßnahme Kellerdeckendämmung
Altbauten weisen häufig keine oder eine unzureichende Dämmung der Kellerdecke auf. Die Kellerdeckenplatten von ROCKWOOL lassen sich problemlos nachträglich anbringen. Sie können schon zu relativ geringen Kosten schnell und einfach an der Decke befestigt werden. Diese Sanierungsmaßnahme verursacht im Regelfall wenig Aufwand und wenig Dreck und sorgt für spürbar mehr Wärme und Wohlbefinden in den Wohnräumen im Erdgeschoss.
Kellersanierung: Isolierung von Rohrleitungen
Unter der Kellerdecke verlaufen in vielen Fällen Warmwasserleitungen und Heizungsrohre. Sind diese nicht ausreichend gedämmt, kann das zu hohen Wärmeverlusten führen. Daher schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Dämmung des Heizungs- und Warmwassersystems vor. Die Dämmdicken werden danach in Abhängigkeit vom Rohrdurchmesser vorgegeben.
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die vorgegebenen Dämmdicken.
Verbesserte Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten
Die Kellersanierung in Form der nachträglichen Dämmung der Kellerdecke kann bis zu 10 Prozent der Heizenergie einsparen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt für die Altbausanierung einen Grenzwert für den U-Wert von 0,30 W/(m²·K) vor. Diese Anforderung kann z. B. mit einer ca. 100 mm starken Kellerdeckendämmung von ROCKWOOL in einer Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m∙K)* erfüllt werden.
Erreicht die Kellerdecke nach der Dämmmaßnahme sogar einen U-Wert von maximal 0,25 W/m2K, können die Kosten der nachträglichen Kellerdeckendämmung von der Steuer abgesetzt werden. Dafür eignet sich die ROCKWOOL Dämmplatte Planarock Top in einer Dicke von ca. 120 mm*.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Förderung.
*Die angegebenen Dämmdicken dienen als Richtwert und ersetzen keine spezifische Berechnung.
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