Ausführungsempfehlungen zum Tauwasserschutz
Regenwasserfallleitungen, die innerhalb eines Gebäudes verlaufen, sollten grundsätzlich mit einer Dämmung zum Tauwasserschutz versehen werden. Schmutzwasserrohre sollten stets im letzten beheizten Geschoss bis zur Dachdurchführung gedämmt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen empfiehlt sich auch hier eine Dämmung über den gesamten Leitungsverlauf.
Dort, wo mit einem Einfrieren der Rohrleitungen zu rechnen ist, wie zum Beispiel bei Dacheinläufen oder in Tiefgaragen, sollte die Verlegung einer Begleitheizung in Betracht gezogen werden.